Obwohl die Kreisverwaltung des Landkreises Starnberg festgestellt hat, dass:
„Die Lage und der Umfang der Gewerbegebietsausweisung die landschaftlich charakteristische und reizvolle Struktur zwischen Starnberg und Pöcking nachhaltig und nachteilig verändern wird sowie die daraus resultierende Attraktivität im Naherholungsbereich deutlich geschmälert wird“,
haben der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität sowie der Kreisausschuss am 15. Juli 2015 mit wenigen Gegenstimmen (Grüne/Bündnis 90; SPD) im Rahmen der Abwägung beschlossen:
den Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung, insbesondere das Landschaftsbild, hintan zu stellen und dem Interesse der Gemeinde Pöcking an der Ausweisung eines Gewerbegebietes den Vorrang zu geben.