Da die von der Gemeinde Pöcking geplante Nutzung und Bebauung für den Schmalzhof in einem Landschaftsschutzgebiet nicht erlaubt ist, soll dieser „Widerspruch“ durch eine Herausnahme dieser Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „aufgelöst“ werden. Mit dem Amtsblatt für den Landkreis Starnberg vom 18.02.2015 leitete das Landratsamt das naturschutzrechtliche Verfahren ein, um das Lanschaftsschutzgebiet „Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete“ zu verkleinern.
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