Auf die für uns insgesamt unbefriedigende Antwort der Regierung von Oberbayern vom 13.04.2015 haben wir eine weitere Stellungnahme an den Regierungspräsidenten verfasst.
Wir fordern die Aufsichtsbehörde darin unter Anderem auf, sich selbst ein Bild vom tatsächlichen Bestand der aktuellen „gewerblichen Nutzung“ zu machen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich Schmalzhof Süd, wie es die Gemeinde Pöcking vor hat, als „bestandsorientierte Erweiterung>“ eines planungsrechtlich gesicherten Bestandes angesehen werden kann.